Bisher musste bei der Hauptuntersuchung eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage vorgelegt werden. Der Nachweis der G 607 Prüfung wurde im “gelben Gasbuch” dokumentiert. Fehlte der Nachweis bei Reisemobilen, galt dies als schwerer Mangel. Das war ausreichend um die Hauptuntersuchung nicht