Bisher musste bei der Hauptuntersuchung eine gültige Prüfbescheinigung der Gasanlage vorgelegt werden. Der Nachweis der G 607 Prüfung wurde im “gelben Gasbuch” dokumentiert. Fehlte der Nachweis bei Reisemobilen, galt dies als schwerer Mangel. Das war ausreichend um die Hauptuntersuchung nicht zu bestehen. Bei Wohnwagen galt die fehlende Prüfung nur als geringer Mangel, da sich hier während der Fahrt keine Personen im Wohnwagen aufhalten. Nur zusammen mit weiteren geringen Mängeln war das Bestehen der Hauptuntersuchung gefährdet.

Ausgesetzt – nicht abgeschafft

In vielen Foren und Sozialen Medien liest man, dass die Gasprüfung abgeschafft sei. Dies ist sachlich falsch! Laut einer aktuellen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Prüfpflicht für Flüssiggas-Anlagen in Wohnmobilen und Caravans drei Jahre lang vorübergehend ausgesetzt. Am 31. Dezember 2019 wurde im Verkehrsblatt eine Änderung der sogenannten HU-Richtlinie veröffentlicht, die die Anforderungen für Wohnmobile im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festlegt. Richtig ist, dass bis 31.12.2022 der Nachweis einer Gasprüfung für die Hauptuntersuchung nicht mehr erforderlich ist.

Richtlinien werden überarbeitet

Doch warum kommt es zu der Aussetzung? Laut Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) entsprechen die bisher eingesetzten Messgeräte nicht den Anforderungen, die für die Qualitätsüberwachung der Hauptuntersuchung vorgeschrieben sind. Bis Januar 2023 werden neue Anforderungen an die Messgeräte und die Änderungen der Prüfvorschriften erarbeitet. Das BMVI beanstandet also lediglich die Art und Weise der Prüfung.

Gasprüfung trotzdem ratsam

Obwohl die Nachweispflicht für die Hauptuntersuchung vorübergehend ausgesetzt wurde, ist und bleibt der Besitzer beziehungsweise der Eigentümer für die Sicherheit seines Wohnmobils verantwortlich. So lange nichts passiert ist damit alles in Ordnung. Kommt es aber zu einem Schaden und der gültige Nachweis einer Prüfung nach DVGW-Arbeitsblatt G 607 fehlt, können privatrechtliche Konsequenzen drohen. Daher rät der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) allerdings dringend davon ab, auf den fristgerechten Sicherheits-Check durch einen zertifizierten Sachkundigen zu verzichten. Auch das Ministerium hält die G 607 Prüfung weiterhin für erforderlich, um eine Gefährdung des Straßenverkehrs auszuschließen – und rät ausdrücklich zu einer regelmäßigen Überprüfung.

Probleme beim Campingplatz

Auch wenn der Gesetzgeber die Gasprüfung aktuell nicht verlangt, ist eine gültige Gasprüfung auf vielen Campingplätzen Vorschrift. Hier üben die Betreiber das Hausrecht aus. Wer am ersten Urlaubstag nach einer langen (An-)Reise an der Schranke des Campingplatzes abgewiesen wird, hat eindeutig an falscher Stelle gespart.

Wir empfehlen daher, die entsprechende Gasprüfung auch in Zukunft regelmäßig durchführen zu lassen.

Informationen zum Thema Gasprüfung
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